2. Februar 2018 von Benny Schröder

Die Zeit drängt: Ende Mai tritt die von der EU beschlossene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbindlich in Kraft. Dabei sollen personenbezogene Daten besser und grenzübergreifend geschützt werden. Für Unternehmen ist es höchste Zeit, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten, denn im Falle eines Verstoßes drohen sehr hohe Geldbußen. Ein essentieller Teil der DSGVO ist das so genannte „Recht auf Vergessen“ bei personenbezogenen Daten und damit verbundenen Auskunfts- und Löschungsansprüchen.

Innerhalb des SAP Standards bietet SAP vielfältige Mechanismen als Unterstützung zur Umsetzung der neuen Anforderungen. Reichen diese aus?

  • Was ist mit Dokumentation- und Auskunftspflichten?
  • Was passiert mit unstrukturierten Daten wie Dokumenten die im angeschlossenen Dokumentenarchiv liegen?
  • Wie sieht der Verfahrensablauf aus?
  • Funktioniert das alles Plug&Play?

Michael Grötsch, Vorstand der Circle Unlimited AG, erklärt die datenschutzkonforme Umsetzung der neuen Regelungen in SAP-Dokumentenarchiven am Beispiel der digitalen Personalakte.

 

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