Archivierung - Aufbewahrungsfristen

Viele Daten und Dokumente müssen zum Teil Jahre oder Jahrzehnte aufbewahrt werden. Die gängigsten Dokumente sind: Rechnungen, Belege, Vertragsdokumente, Steuerdokumente. Der Gesetzgeber schreibt für Geschäftsunterlagen einen Archivierungszeitraum von bis zu zehn Jahren vor. Daten und Dokumente aus dem medizinischen Bereichen müssen sogar bis zu dreißig Jahre oder sogar lebenslänglich aufbewahrt werden.

Folgende Dokumente müssen 6 Jahre aufbewahrt werden:

Lieferscheine, Mahnungen, Handelsbriefe, Kopien von Geschäftsbriefen, eingegangene Geschäftsbriefe, Betriebsprüfungsberichte, Abtretungserklärungen, Protokolle, Preislisten, Geschenknachweise, Angebote und Auftragsfolge

Folgende Dokumente müssen 10 Jahre aufbewahrt werden:

Bilanzen, Geschäftsberichte, Buchungsbelege, Bankbelege, Inventare, Einfuhrunterlagen, Jahresabschlüsse, Rechnungen, Bücher, Aufzeichnungen

Folgende Dokumente müssen 30 Jahre aufbewahrt werden:

Urteile, Mahnbescheide, Prozessakten