Im digitalen Zeitalter, in dem Daten als wertvolle Ressource betrachtet werden, sind gesetzliche Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten unerlässlich.
Die Schweiz hat mit dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) einen wichtigen Schritt in Richtung stärkerer Datenschutzregelungen unternommen, um das Datenschutzniveau an das der Europäischen Union anzugleichen und um sicherzustellen, dass schweizerische Unternehmen beim Datenverkehr mit dem europäischen Markt konform bleiben.
Das revDSG wurde mit dem Ziel entwickelt, den Schutz personenbezogener Daten zu stärken und auf die Entwicklungen der digitalen Technologien und die steigende Bedeutung der Datenwirtschaft zu reagieren. Das neue Gesetz bringt einige wesentliche Änderungen mit sich und berücksichtigt dabei auch die Grundsätze der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch wenn das revDSG eigenständig entwickelt wurde, sind die Ähnlichkeiten mit der DSGVO nicht zu übersehen, da der erleichterte Datenaustausch mit EU-Ländern ein zentrales Anliegen der Revision war.
Mit der Implementierung des revDSG werden schweizerische Unternehmen dazu angehalten, ihre Datenschutzpraktiken zu überprüfen und anzupassen. Obwohl dies eine Herausforderung darstellt, bietet es auch Chancen, Vertrauen bei Kunden zu schaffen und datengetriebene Geschäftsmodelle im Einklang mit robusten Datenschutzstandards zu entwickeln.
Das revDSG verfolgt das löbliche Ziel, den Datenschutz in der Schweiz zu stärken und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Unternehmen und Organisationen sind gut beraten, sich frühzeitig mit den Anforderungen des neuen Gesetzes vertraut zu machen und entsprechende Anpassungen in ihren Datenverarbeitungsprozessen vorzunehmen.
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